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Herzlich willkommen bei Pixeamo Mediendesign

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Sie interessieren sich für eine oder mehrere unserer Leistungen und möchten sich genauer darüber informieren lassen, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Gerne besprechen wir mit Ihnen die nötigen Schritte zur Realisierung Ihres Projektes und stehen Ihnen dabei tatkräftig zur Seite.

Wir haben auf unserer Seite ver­sucht, Ihnen die meis­ten Fra­gen, die Ihnen auf dem Herzen liegen kön­nten, zu beant­worten.

Dass wir nicht wirk­lich jede Frage ange­sprochen haben, wis­sen wir. Aus diesem Grunde bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit, mit uns direkt in Verbindung zu treten.

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All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB)

 

All­ge­meines

Diese All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge, die, ob schriftlich, elek­tro­n­isch, mündlich oder anders mit Pix­eamo, Am Kroog 16, 22147 Ham­burg, Deutsch­land (nach­fol­gend „Pix­eamo“ genannt), jetzt oder kün­ftig abgeschlossen wer­den. Abwe­ichende AGB nationaler und inter­na­tionaler Ver­tragspart­ner erkennt Pix­eamo nicht an. Ange­bote sind haupt­säch­lich an Teil­nehmer / Kun­den am deutschen Markt gerichtet. Die Leis­tun­gen erbringt Pix­eamo in Ham­burg, Deutsch­land. Die Parteien wählen darum deutsches Recht und als Gerichts­stand, soweit zuläs­sig (bei Kau­fleuten; Öff. jur. Per­so­nen), Ham­burg, Deutsch­land.

 

Zus­tandekom­men des Ver­trages

Ange­bote ver­ste­hen sich freibleibend und unverbindlich. Die verbindliche Auf­tragserteilung des Ver­tragspart­ners kann in schriftlicher Form oder per Email erfol­gen. Bestel­lun­gen des Kun­den wer­den von Pix­eamo durch schriftliche Auf­trags­bestä­ti­gung per Email in Form eines PDF Doku­mentes (Bere­it­stel­lungsver­trag) angenom­men, um verbindlich zu wer­den. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unter­schrift für den Kun­den bindend. Abonnements-/Wartungsverträge gel­ten ab dem näch­sten ersten Kalen­dertag des der Auf­tragserteilung fol­gen– den Monats. Die Laufzeit beginnt entsprechend mit diesem ersten Kalen­dertag. Abon­nementsverträge laufen über den im Auf­trag genan­nten Zeitraum und ver­längern sich um jew­eils den sel­ben Zeitraum, wenn sie nicht min­destens sechs Wochen vor Ablauf gekündigt wer­den. Eine Kündi­gung muss in Schrift­form (§ 126 Abs. 1 BGB) erk­lärt wer­den. Ein Ersatz durch elek­tro­n­is­che Form (§ 126 Abs. 3 BGB) ist aus­geschlossen. Alle Preise gel­ten netto zzgl. der geset­zlichen Mehrw­ert­s­teuer im Zeit­punkt der Rech­nungsstel­lung. Unsere im Inter­ne­tauftritt genan­nten Preise basieren darauf, dass Pix­eamo im Impres­sum und in den Fußzeilen von Web­seiten eine Ver­linkung zu „pixeamo.com“ anbringt. Soll die Ver­linkung auf Fußzeilen unterbleiben, gel­ten die im Inter­net ersichtlichen Preise nicht, son­dern müssen indi­vidu­ell erfragt wer­den.

 

All­ge­meine Ter­mine und Fris­ten

Feste Liefer­ bzw. Abga­beter­mine sagt Pix­eamo nicht zu. Ist dies gewün­scht, bedür­fen sie der aus­drück­lichen Vere­in­barung und müssen bei Beginn des Auf­trags von Pix­eamo bestätigt wer­den. Die Fris­tein­hal­tung durch Pix­eamo setzt eine ord­nungs­gemäße Mitwirkung des Kun­den z.B. bei der Beschaf­fung von Unter­la­gen, Bild­ma­te­r­ial, Freiga­ben, Bere­it­stel­lung von Infor­ma­tio­nen, Erstel­lung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften etc. voraus. Für die Dauer der Prü­fung von Entwür­fen, Demos, Testver­sio­nen etc. durch den Kun­den ist die Lieferzeit jew­eils unter­brochen. Die Unter­brechung wird vom Tage der Benachrich­ti­gung des Kun­den bis zum Tage des Ein­tr­e­f­fens seiner Stel­lung­nahme gerech­net. Ver­langt der Kunde nach Auf­tragserteilung Änderun­gen des Auf­trags, welche die Anfer­ti­gungs­dauer bee­in­flussen, so ver­längert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Liefer­verzug ist der Kunde erst nach Stel­lung einer angemesse­nen Nach­frist von min­destens zwei Wochen zur Ausübung der ihm geset­zlich zuste­hen­den Rechte berechtigt. Urlaub­szeiten unter­brechen Fris­ten nicht. Soll der Lauf einer Frist durch Unter­brechung ver­längert wer­den, ist dies von bei­den Seiten rechtzeitig anzukündi­gen und zu vere­in­baren. Als rechtzeitig gilt eine Vor­laufzeit von zwei Wochen. Bei Ein­tritt unvorherge­se­hener Hin­dernisse, die außer­halb des Macht­bere­iches von Pix­eamo liegen, ver­längern sich ins­beson­dere Liefer– und andere Fris­ten, soweit solche Hin­dernisse auf die Liefer­ung des Ver­trags­ge­gen­standes von erhe­blichem Ein­fluss sind, entsprechend der Dauer der­ar­tiger Maß­nah­men und Hin­dernisse. Pix­eamo wird Beginn und Ende der­ar­tiger Hin­dernisse dem Kun­den nach Möglichkeit unverzüglich mit­teilen.

 

Änderun­gen / Abnahme

Pix­eamo ist nur verpflichtet, angemessene und durch­führbare Kor­rek­tur– und Änderungswün­sche des Kun­den zu akzep­tieren. Bei Über­schre­itung, die mehr als 10% der Entwick­lungskosten aus­machen, wird Pix­eamo den Kun­den im Voraus informieren und dies sowie eine angemessene Preis­er­höhung inkl. einer Vorauszahlung vor der Weit­er­ar­beit mit ihm abstim­men. Kommt eine Vere­in­barung dies­bezüglich nicht zus­tande, kann Pix­eamo umge­hend die bis dahin erbrachten Leis­tun­gen abrech­nen. Es ist dabei uner­he­blich, ob der Kunde das Arbeit­sergeb­nis ver­wen­den bzw. gebrauchen kann. Für mündlich oder fer­n­mündlich aufgegebene Änderun­gen kann keine Haf­tung über­nom­men wer­den.

Pix­eamo ist berechtigt, einen Auf­trag nach Ver­tragsab­schluß zurück­zuweisen und / oder zu been­den wenn:

• die vom Kun­den geliefer­ten Inhalte gegen gel­tende Gesetze, die guten Sit­ten oder andere rechtliche Bes­tim­mungen ver­stoßen oder Pix­eamo sie ander­weitig für nicht vertret­bar hält;

• Zahlun­gen oder Teilzahlun­gen nicht vere­in­barungs­gemäß und pünk­tlich geleis­tet und / oder Lastschriften nicht ein­gelöst wer­den;

• einzuar­bei­t­ende Inhalte nicht frist­gerecht, wie vere­in­bart, zur Ver­fü­gung gestellt wer­den;

• der Kunde notwendige Angaben / Inhalte zurück­hält und sich somit die einge­plante Ausar­beitungszeit ver­längert;

• eine zuläs­sige Vere­in­barung über Kor­rek­tur– und Änderungswün­sche des Kun­den nicht zus­tande kommt.

Diese Punkte berechti­gen den Kun­den nicht zur Ein­stel­lung seiner Zahlung für die bere­its erbrachten Leis­tun­gen. Bei Pro­jek­ten und Arbeiten, welche auf­grund der o.g. Punkte unter­brochen und eingestellt wer­den, ist der Kunde verpflichtet, den bere­its erbrachten Aufwand für dieses Pro­jekt, min­destens jedoch 50% der Auf­tragssumme (inkl. MwSt.) als Entschädi­gung für ent­gan­genen Gewinn und ent­stande­nen Arbeit­saufwand, zu zahlen. Alle bis zum Zeit­punkt der Beendi­gung erstell­ten Pro­jek­t­daten und –arbeiten wer­den dem Kun­den erst nach Bezahlung aus­ge­händigt. Die Abnahme erfolgt schriftlich oder per Email durch einen Freiga­bev­er­merk. Eventuelle Bean­stan­dun­gen haben unverzüglich nach Emp­fang der Arbeit­sergeb­nisse zu erfol­gen. Geht bin­nen 14 Tagen nach Über­gabe der Pro­jek­tergeb­nisse keine detail­lierte schriftliche Män­gel­rüge ein, so gel­ten die abgeliefer­ten Pro­jek­tergeb­nisse als abgenom­men bzw. freigegeben. Bean­stan­dun­gen gle­ich welcher Art sind inner­halb von 14 Tagen nach Abliefer­ung des Pro­duk­tes schriftlich gel­tend zu machen. Danach gilt es als man­gel­frei abgenom­men. Män­gel an der Pro­duk­tleis­tung wer­den von Pix­eamo inner­halb einer Gewährleis­tungs­frist von 12 Monaten ab Abnahme auf eine entsprechende Mit­teilung durch den Kun­den hin behoben. Dies geschieht nach Wahl von Pix­eamo durch Nachbesserung oder Ersat­zliefer­ung. Eine Selb­stvor­nahme nach § 637 BGB wird aus­drück­lich aus­geschlossen. Die zeitliche Verzögerung, die durch die Nachbesserung oder Ersat­zliefer­ung durch Pix­eamo im Rah­men dieser Gewährleis­tung entste­hen kann, begrün­det keine Schadenser­satzpflicht, solange die zeitliche Verzögerung angemessen bleibt. Als noch angemessen sehen die Parteien einen Zeitraum von 4 Wochen an.

 

Ter­mine und Fris­ten für Zahlun­gen / Verzug

Die Vergü­tung ist, soweit nicht anders vere­in­bart, zur Hälfte bei Auf­tragserteilung, der Rest nach Abnahme des Pro­duk­tes durch den Kun­den fäl­lig. Bei länger andauern­den Pro­jek­ten behält sich Pix­eamo die Erstel­lung von Teil­rech­nun­gen vor. Pix­eamo zieht Rech­nungs­be­träge mit­tels SEPA-Basislastschrift (SEPA Direct Debit Core) ein. Bei Abon­nementsverträ­gen geschieht dies aus­nahm­s­los durch wiederkehrende Lastschrifteinzüge. Gläubiger-ID und Man­dat­sref­erenz sowie Zeit­punkt und Betrag des Einzugs wer­den dem Kun­den in der Auf­trags­bestä­ti­gung / dem Bere­it­stel­lungsver­trag oder in einem Man­datss­chreiben mit­geteilt. Hin­weis: Der Kunde ist berechtigt, inner­halb von acht Wochen, begin­nend mit dem Belas­tungstag, die Erstat­tung des belasteten Betrages zu ver­lan­gen. Es gel­ten dabei die mit dem Kred­itin­sti­tut des Kun­den vere­in­barten Bedin­gun­gen. Für die Bear­beitung von Lastschriften, die nicht ein­gelöst wur­den, berech­net Pix­eamo dem Kun­den eine Bear­beitungs­ge­bühr, die Fremd­kosten bein­hal­tet. Soweit der Kunde am Lastschrifteinzugsver­fahren nicht teil­nimmt, berech­net Pix­eamo einen zusät­zlichen Bear­beitungsaufwand pro Rech­nung. Wenn nicht anders vere­in­bart, sind alle Rech­nun­gen sofort nach Erhalt spätestens jedoch nach 14 Tagen ohne Abzug fäl­lig. Bei Über­schre­itung der Zahlungs­fris­ten ist Pix­eamo berechtigt, weit­ere Bear­beitungsent­gelte und die geset­zlich fest­ge­set­zten Verzugszin­sen zu erheben, sowie den Auf­trag zu been­den. Eine Rech­nung gilt auch dann als zuge­gan­gen, wenn sie durch E-Mail an den Kun­den zugestellt wor­den ist. Dem Kun­den steht die Gel­tend­machung eines Zurück­be­hal­tungsrechts nur wegen Gege­nansprüchen aus diesem Ver­trag, nicht aber bei Unter­brechung und Ein­stel­lung der Arbeiten zu. Aufrech­nen kann er nur mit unbe­strit­te­nen oder recht­skräftig fest­gestell­ten Ansprüchen.

 

Eigen­tumsvor­be­halt

Alle zu einem Pro­jekt gehöri­gen Mate­ri­alien und Objekte (Inter­net­seiten, Scripte, Pro­gramme, Grafiken) bleiben Eigen­tum von Pix­eamo und alle damit ver­bun­de­nen Rechte, wie Urhe­ber­rechte für veröf­fentlichte, von Pix­eamo erstellte Objekte bleiben bei Pix­eamo bis zur voll­ständi­gen Bezahlung des vere­in­barten Preises. Der Kun­den erhält erst mit der voll­ständi­gen Bezahlung die vollen Eigentums-, Nutzungs– und Kopier­rechte für die erstell­ten Objekte.

 

Haf­tung / Gewährleis­tung

All­ge­meine Erk­lärun­gen und Beschrei­bun­gen von Soft­ware stellen keine Zusicherung bes­timmter Eigen­schaften durch Pix­eamo dar. Pix­eamo übern­immt trotz sorgfältiger Arbeit zu Sicherung und Sicher­heit des Kun­den keine Haf­tung für Web­seiten, E-Mailverkehr etc. gegen Schä­den oder Angriffe von Drit­ten (Hackan­griff, Schadenssoft­ware, Viren­be­fall etc.). Pix­eamo geht davon aus, dass der Auf­tragge­ber die über­lasse­nen Mate­ri­alien auf ihre inhaltliche Kor­rek­theit sorgfältig über­prüft hat. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er ver­fü­gungs­befugter Rechtsin­haber seines/r geliefer­ten Mate­ri­alien / Inhalte ist und Ihm die Nutzungs-, Ver­w­er­tungs– und Besitzrechte zuste­hen. Zu diesen Inhal­ten zählen Fotos, Grafiken, Ani­ma­tio­nen, Filme, Tonele­mente, Texte, Logos, etc. . Pix­eamo haftet nicht für die vom Kun­den geliefer­ten Inhalte und ist zur Prü­fung der wet­tbe­werb­srechtlichen und inhaltlichen Richtigkeit, sowie vor­rangiger Rechte Drit­ter nicht verpflichtet. Pix­eamo übern­immt keine Haf­tung für die Inhalte der zur Ver­fü­gung gestell­ten Mate­ri­alien. Pix­eamo verpflichtet sich, jeden Auf­trag mit größt­möglicher Sorgfalt auszuführen, ins­beson­dere auch über­lassene Vor­la­gen, Lay­outs etc. sorgfältig zu behan­deln. Pix­eamo haftet für ent­standene Schä­den nur bei Vor­satz und/oder grober Fahrläs­sigkeit. Ein über den Mate­ri­al­w­ert hin­aus­ge­hen­der Schaden­er­satz ist aus­geschlossen. Für die wet­tbe­werbs– und waren­ze­ichen­rechtliche Zuläs­sigkeit und Ein­tra­gungs­fähigkeit der Arbeiten haftet Pix­eamo nicht.

 

Ver­traulichkeit / Rechte Drit­ter / Ref­eren­z­nen­nung / Ver­linkung

Alle Pix­eamo zur Ver­fü­gung gestell­ten, als ver­traulich erkennbaren Daten (Kun­den­verze­ich­nisse, Geschäft­sun­ter­la­gen, etc.) wer­den streng ver­traulich behan­delt und von Pix­eamo nur soweit ver­wen­det, wie es die Arbeiten an der Pro­jek­tre­al­i­sa­tion erfordern. Kein solches Mate­r­ial wird an Dritte weit­ergegeben, sofern dies nicht anders vere­in­bart ist oder zur Real­isierung des Pro­jek­tes außen ste­hende Koop­er­a­tionspart­ner ein­be­zo­gen wer­den müssen. Im übri­gen stellt der Kunde selbst Sicher­heit­skopien her. Der Auf­tragge­ber hält Pix­eamo von sämtlichen Ansprüchen Drit­ter hin­sichtlich der über­lasse­nen Daten, Unter­la­gen, Bild­ma­te­ri­alien etc. frei. Der Kunde ist damit ein­ver­standen, dass Pix­eamo seinen Namen in eine Ref­eren­zliste (Online sowie auf Print­me­dien) aufn­immt, ohne dass eine Verpflich­tung hierzu besteht. Sollte dies nicht gewün­scht sein, kann der Kunde dies durch eine Email an Pix­eamo mit­teilen. Sein Name wird dann umge­hend gelöscht. Alle Preise ver­ste­hen sich ein­schließlich der Ver­linkung im Impres­sum und in den Fußzeilen der Web­seiten der Kun­den. Ist der Kunde mit einer Ver­linkung in den Fußzeilen nicht ein­ver­standen, so muss er diese Ver­tragsän­derung aus­drück­lich vor, spätestens bei Auf­tragserteilung von sich aus mit­teilen.

 

Medi­a­tion­sklausel

Sollte es zwis­chen Pix­eamo und dem Kun­den bei oder nach der Durch­führung dieses Ver­trages zu Mei­n­ungsver­schieden­heiten kom­men, so führen die Parteien zu deren Bei­le­gung zunächst ein Medi­a­tionsver­fahren auf der Grund­lage der Ham­burger Medi­a­tion­sor­d­nung für Wirtschaft­skon­flikte (http://www.hk24.de/linkableblob/363568/.4./data/Mediationsordnung-data.pdf) durch. Für die Dauer des Medi­a­tionsver­fahrens verzichten die Parteien auf Ein­leitung gerichtlicher Schritte. Hier­von sind Maß­nah­men des einst­weili­gen Rechtss­chutzes und Stre­it­igkeiten bis zu einem Stre­itwert von € 10.000,00 ausgenom­men. Diese Medi­a­tionsvere­in­barung bindet auch die Gesamt– und die Einzel­recht­snach­fol­ger der Parteien. Soll­ten einzelne Bes­tim­mungen dieses Ver­trages unwirk­sam sein, bleibt die Medi­a­tionsvere­in­barung – die nur schriftlich geän­dert wer­den kann — im übri­gen wirk­sam.

 

Sal­va­torische Klausel / Teil­wirk­samkeit

Wenn eine oder mehrere Vere­in­barun­gen oder Bes­tim­mungen des Ver­trages recht­sun­wirk­sam sind oder wer­den, bleiben alle anderen Vere­in­barun­gen und Bes­tim­mungen davon unberührt. Die unwirk­same Vere­in­barun­gen oder Bes­tim­mungen müssen dann durch eine rechtswirk­same Regelung, die den gle­ichen Sinn hat, ersetzt wer­den.

 

Stand: 26.08.2016

 

 

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